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Die „goldenen“ 7 Grundregeln für Betrieb und Verwendung von Aufzügen:

  • Betreiben Sie den Aufzug nach dem Stand der Technik. Damit sind nicht Prüfberichte der ZÜS mit dem Vermerk „Mangelfrei“ gemeint, sondern lassen Sie Ihren Aufzug mittels Gefährdungsbeurteilung bewerten. Lassen Sie prüfen, ob viele kleinere Maßnahmen noch sinnvoll und wirtschaftlich sind. Ein Austausch des Aufzugs kann eine Option sein und Vorteile haben. Wenn Sie den Aufzug nicht nach dem Stand der Technik betreiben, besprechen Sie das umgehend mit Ihrem Sachversicherer um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Hinweis: Auch Ersatzteile und Ersatzmaßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen.
  • Beauftragen Sie die Notrufverfolgung und Notruf-Interventionspläne konform der Regelwerke und mit den richtigen Reaktionszeiten. Legen Sie Verantwortlichkeiten eindeutig und schriftlich fest.
  • Achten Sie auf termintreue ZÜS Prüfungen durch TÜV´s oder Dekra. Terminüberschreitungen könnten Ihnen als Verletzung der Betreiberpflicht ausgelegt werden. Verantwortung für die Terminverfolgung trägt der Betreiber/Verwender, nicht die ZÜS. Beheben Sie bei der Prüfung erkannte Mängel umgehend. Hinweis: Seit 2015 muss eine Prüfplakete der ZÜS im Fahrkorb die nächste Prüfung dokumentieren.
  • Achten Sie auf die regelmäßige Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Interventionsplänen und Konzepte zur Anpassung an den Stand der Technik. Hier helfen Ihnen ZÜS oder Aufzugsplaner.
  • Dokumentation richtig und vorschriftenkonform verwalten: Halten Sie alle Prüfberichte, Konformitäts-bescheinigungen/-nachweise,  Gefährdungsbeurteilungen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsberichte im Prüfbuch chronologisch zusammen, damit Ihnen und Dritten ein schneller Überblick möglich ist.
  • Beauftragen Sie konform zur Betriebssicherheitsverordnung 2015 nur Instandhaltungsunternehmen mit Zertifizierung nach DIN EN 13015, vorzugsweise mit paralleler Zertifizierung nach DIN ISO 9001. Achten Sie auch hier auf arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen. Prüfen Sie, ob Vollunterhaltungsverträge sinnvoll sind oder ob Sie das Geld nicht richtiger in die Modernisierung des Aufzugs investieren sollten.
  • Meldepflichten des Betreibers/Verwenders bei Unfällen oder Bauteilversagen beachten. Der Betreiber bzw. Verwender ist in 1. Linie verantwortlich. Verlassen Sie sich hier nicht auf Dritte.

 

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen zu unseren Leistungen wünschen.

Telefonnummer:  052 51 - 877 204 - 0

E-Mail-Adresse: info(at)lift-planung.de

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