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Neu oder doch nicht? Bitte die Betriebssicherheitsverordnung (kurz "BetrSichV" genannt) 2015 beachten!

Der Gesetzgeber hat mit der Änderung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 die Betreiber von Aufzugsanlagen  hinsichtlich bestehender Aufzugsanlagen noch stärker in die Pflicht genommen.

Die Betriebssicherheitsverordnung ist nicht mit den regelmäßigen ZÜS-Prüfungen zu verwechseln. 

Es müssen mögliche Risiken über eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung für "Bestands-Aufzüge" ermittelt werden. Diese Risiken finden sich NICHT in den regelmäßigen Berichten der Sachverständigen wieder und werden nicht "automatisch ohne Ihren Auftrag" ermittelt. 

Die Ergebnisse müssen dann in einem Konzept bewertet werden. Zudem sind Maßnahmen und Zeitfenster festzulegen. Das ist mit Kosten für Sie als Betreiber verbunden.

Hier sollten Sie sich von einem unabhängigen Aufzugsplaner unterstützen lassen. Nur so können Sie neutral wichtige von unwichtigen Punkten trennen und Angebotskosten von wirklichen Marktpreisen unterscheiden.

Schlechteste Möglichkeit wäre es, gar nicht zu handeln.

Möglicherweise setzen Sie sich ansonsten Haftungsrisiken aus. Deshalb jetzt handeln. Wir empfehlen die Umsetzung gemeinsam mit einer Kostenanalyse Ihrer bestehenden Aufzüge. Finanzielle Einsparungen aus günstigeren Betriebskosten des Aufzuges könnten Sie für die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung verwenden. Kontaktieren Sie uns. Statt langer Vorträge, helfen wir Ihnen kompetent weiter. Unverbindlich.

Telefonnummer:  052 51 - 877 207 - 0

E-Mail-Adresse: info(at)lift-planung.de

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